Gastfamilie werden

Füllen Sie den Anmeldetalon auf unserer Homepage aus. Anschliessend erhalten Sie einen ausführlichen Fragebogen von uns zugestellt. Danach besucht Sie eine unserer Betreuungs-Personen für Gastfamilien. In diesem persönlichen Gespräch bei Ihnen zu Hause möchten wir Sie näher kennenlernen und gemeinsam alle offenen Fragen besprechen. Gesetzlich sind wir verpflichtet von Ihnen einen Strafregisterauszug zu verlangen. Wenn von Seiten des VSG keine Einwände bestehen, dürfen Sie im kommenden Sommer ein Ferienkind in Ihrer Familie willkommen heissen.

Betreuung

Jede Gastfamilie wird vor, während und nach der Ferienaktion von einer persönlichen Betreuungsperson begleitet. Diese steht Ihnen jederzeit zur Seite und bietet schnelle sowie kompetente Unterstützung bei Fragen oder auftretenden Herausforderungen. Sollte ein Problemfall eintreten, können Sie sich auf die fachkundige und rasche Hilfe des VSG verlassen. Bei der jährlich im November stattfindenden Hauptversammlung haben Sie zudem die Gelegenheit, sich in geselliger Atmosphäre mit anderen Gastfamilien auszutauschen, Erfahrungen zu teilen und offene Fragen zu klären.

Ferienkinder

Kinder ab 5 Jahren bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit können für die Ferien in die Schweiz kommen. Bei der Anmeldung können Sie das gewünschte Alter des Kindes angeben. Die Kinder sind gesetzlich krankenversichert und besitzen eine Europäische Krankenversicherungskarte, die auch in der Schweiz gültig ist und im Bedarfsfall eine unkomplizierte Abrechnung ermöglicht. Zusätzlich haben wir für alle Kinder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, um sie rundum abzusichern.

Gastfamilie / Mitglied werden

Gastfamilie werden

Wir bewerben uns als Gastfamilie.
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Passivmitglied

Fr. 50.- / Jahr und pro Haushalt (gerne können auch ehemalige Gastfamilien Passivmitglied werden)
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Gönner

ab Fr. 100.- / Jahr (mit Spendenbescheinigung)
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Zahlungsverkehr

Verein Schweizer Gasteltern
5070 Frick

IBAN CH41 0076 1649 0769 2200 1
Einzahlungsschein (460 kB)

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